Rocket Internet AG / Schlagwort(e): Börsengang NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DER PRESSEMITTEILUNG. Bekanntmachung gemäß Artikel 9 Abs. 3 und 11 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 Berlin, 31. Oktober 2014 - Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, welche im Zusammenhang mit dem Börsengang der Rocket Internet AG die Funktion des Stabilisierungsmanagers für die Konsortialbanken wahrgenommen hat, teilte der Rocket Internet AG heute mit, dass während der Stabilisierungsperiode vom 2. Oktober 2014 bis zum 31. Oktober 2014 die folgenden Stabilisierungsmaßnahmen in Bezug auf die seit dem 2. Oktober 2014 im Freiverkehr (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Stammaktien der Rocket Internet AG (ISIN: DE000A12UKK6, WKN: A12UKK) durchgeführt wurden:
Die Konsortialbanken übten die Greenshoe-Option am 31. Oktober 2014 teilweise aus. Auf Basis dieser Ausübung wird die Rocket Internet AG 87.134 neue Aktien zum Ausgabepreis von EUR 42,50 je Aktie ausgeben. Diese Bekanntmachung dient nur der Information und begründet keine Aufforderung, irgendwelche Wertpapiere der Rocket Internet AG auf irgendeine Weise zu übernehmen, zu erwerben oder zu veräußern. Diese Bekanntmachung stellt insbesondere kein Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die oben genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 (in der jeweils geltenden Fassung) in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, soweit keine Registrierung oder Ausnahme von der Registrierungspflicht vorliegt. Die Wertpapiere wurden und werden nicht in den Vereinigten Staaten öffentlich angeboten. Ende Pressekontakt: Rocket Internet Über Rocket Internet Rocket Internet AG
31.10.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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