Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Börsengang 28.10.2015 08:00 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- DIESE INFORMATION IST WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR FÜR DIE VERBREITUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN UND JAPAN ODER IN IRGENDEINER ANDEREN JURISDIKTION BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG ODER VERTEILUNG RECHTLICH NICHT ZULÄSSIG WÄRE. DARÜBER HINAUS BESTEHEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DER MITTEILUNG. Rocket Internet SE: Quasi Ad hoc-Mitteilung nach § 19 Abs. 1 lit. c) der allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse Rocket Internet Tochter HelloFresh plant Börsengang Berlin, 28. Oktober 2015 - Die HelloFresh GmbH (umzuwandeln in die HelloFresh AG und gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften als 'HelloFresh' bezeichnet), eine Tochtergesellschaft von Rocket Internet SE ('Rocket Internet'), bereitet - vorbehaltlich des Marktumfelds - den Börsengang (das 'Angebot') und das Listing ihrer Aktien im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse vor. HelloFresh ist nach eigener Einschätzung der international führende Anbieter für frisch zubereitete, selbstgemachte Mahlzeiten in Bezug auf die Anzahl ausgelieferter Mahlzeiten. Das Unternehmen beliefert seine Abonnenten mit frischen, regionalen und bereits portionierten Zutaten, mit denen sie ohne Planung, Einkauf und im Wesentlichen ohne Verschwendung von Lebensmitteln ihre Mahlzeiten selbst zubereiten können. Auf der Grundlage eines flexiblen Abonnement-Modells mit Lieferungen im Wochenrhythmus liefert HelloFresh seinen Abonnenten Kochboxen zu einem für sie passenden Zeitpunkt direkt vor die Tür. HelloFresh wurde im Jahr 2011 gegründet und ist heute in sieben Ländern auf drei Kontinenten tätig: Australien, Belgien, Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Österreich und den USA. Rocket Internet hält nach Reorganisationsschritten in Vorbereitung des HelloFresh Börsengangs (hauptsächlich Heraufverschmelzung von Minderheitenanteilen) 56,4% der Anteile der HelloFresh GmbH. Das geplante Angebot soll die Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien aus einer Kapitalerhöhung ('Erstplatzierung') und - im Hinblick auf eine mögliche Mehrzuteilung - bestehende, auf den Inhaber lautende Stückaktien aus dem Bestand von einem oder mehreren der derzeitigen Aktionäre der HelloFresh AG (nach Umwandlung der HelloFresh GmbH in eine Aktiengesellschaft) umfassen. Das Angebot wird, sofern durchgeführt, aus einem erstmaligen öffentlichen Angebot in Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg sowie Privatplatzierungen in bestimmten anderen Jurisdiktionen außerhalb dieser Länder bestehen. Die HelloFresh GmbH beabsichtigt, heute eine ausführlichen Pressemitteilung zu dem geplanten Börsengang zu veröffentlichen. Disclaimer Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse von HelloFresh und/oder der Branche, in der HelloFresh tätig ist, enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen zukünftige Umstände und Ergebnisse sowie andere Aussagen, die keine historischen Tatsachen sind, und an Begriffen wie 'glauben', 'erwarten', 'prognostizieren', 'beabsichtigen', 'projizieren', 'planen', 'schätzen', 'zielen', 'vorhersagen', 'antizipieren', 'abzielen' und ähnlichen Ausdrücken zu erkennen sind. Bei den in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich Annahmen, Meinungen und Ansichten von HelloFresh oder solchen, die aus Drittquellen zitiert werden, handelt es sich um Meinungen und Prognosen, die ungewiss und damit Risiken ausgesetzt sind. Die tatsächlichen Ereignisse können wesentlich von der voraussichtlichen Entwicklung abweichen aufgrund von verschiedenen Faktoren, einschließlich, ohne Einschränkung, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds, des speziellen wirtschaftlichen Umfelds in den Märkten, in denen HelloFresh aktiv ist, Veränderungen des Zinsniveaus, Veränderungen der Wettbewerbssituation, Veränderungen in Gesetzen und Vorschriften, Umweltschäden, mögliche Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten und Verfahren. Rocket Internet und HelloFresh garantieren nicht, dass die den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung zugrunde liegenden Annahmen fehlerfrei sind, und Rocket Internet und HelloFresh übernehmen keine Verantwortung dafür, dass sich die in dieser Mitteilung wiedergegebenen Meinungen in Zukunft als korrekt erweisen, und Rocket Internet und HelloFresh übernehmen keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung gemachten Aussagen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse zu aktualisieren. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag ihrer Bekanntgabe Gültigkeit. Weder diese Mitteilung noch weitere Gespräche hierüber mit irgendwelchen Empfängern dieser Mitteilung, implizieren unter irgendwelchen Umständen, dass in den Angelegenheiten von HelloFresh seit dem Datum dieser Mitteilung keine Änderungen eingetreten sind. Infolgedessen lehnen Rocket Internet und HelloFresh jegliche Verpflichtung ab, Erwartungen oder Einschätzungen von Empfängern zu prüfen, zu aktualisieren oder zu bestätigen, oder eine Aktualisierung oder Überarbeitung irgendeiner zukunftsgerichteten Aussage zu publizieren, um den Inhalt dieser Mitteilung betreffende Ereignisse, die eintreten, oder Umstände, die entstehen, zu reflektieren. Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der HelloFresh AG (nach Umwandlung der HelloFresh GmbH in eine Aktiengesellschaft) in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Wertpapiere der HelloFresh AG dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Wertpapiere werden in die USA nur gemäß Rule 144A unter dem Securities Act ausschließlich an 'Qualified Institutional Buyers' wie in Rule 144A definiert verkauft. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der HelloFresh AG sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden und bei HelloFresh AG, Saarbrücker Straße 37A, 10405 Berlin, Deutschland, oder auf der Webseite der HelloFresh AG kostenfrei erhältlich sein. In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die 'Verordnung') fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung fallen ('high net worth companies', 'unincorporated associations' etc.) (wobei diese Personen zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. 28.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------