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Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Börsengang 28.10.2015 08:00 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- DIESE INFORMATION IST WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR FÜR DIE VERBREITUNG
ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN
UND JAPAN ODER IN IRGENDEINER ANDEREN JURISDIKTION BESTIMMT, IN DER EINE
SOLCHE VERBREITUNG ODER VERTEILUNG RECHTLICH NICHT ZULÄSSIG WÄRE. DARÜBER
HINAUS BESTEHEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN
HINWEIS AM ENDE DER MITTEILUNG. Rocket Internet SE: Quasi Ad hoc-Mitteilung nach § 19 Abs. 1 lit. c) der
allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr
an der Frankfurter Wertpapierbörse Rocket Internet Tochter HelloFresh plant Börsengang Berlin, 28. Oktober 2015 - Die HelloFresh GmbH (umzuwandeln in die
HelloFresh AG und gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften als
'HelloFresh' bezeichnet), eine Tochtergesellschaft von Rocket Internet SE
('Rocket Internet'), bereitet - vorbehaltlich des Marktumfelds - den
Börsengang (das 'Angebot') und das Listing ihrer Aktien im regulierten
Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse vor. HelloFresh ist nach eigener Einschätzung der international führende
Anbieter für frisch zubereitete, selbstgemachte Mahlzeiten in Bezug auf die
Anzahl ausgelieferter Mahlzeiten. Das Unternehmen beliefert seine
Abonnenten mit frischen, regionalen und bereits portionierten Zutaten, mit
denen sie ohne Planung, Einkauf und im Wesentlichen ohne Verschwendung von
Lebensmitteln ihre Mahlzeiten selbst zubereiten können. Auf der Grundlage
eines flexiblen Abonnement-Modells mit Lieferungen im Wochenrhythmus
liefert HelloFresh seinen Abonnenten Kochboxen zu einem für sie passenden
Zeitpunkt direkt vor die Tür. HelloFresh wurde im Jahr 2011 gegründet und
ist heute in sieben Ländern auf drei Kontinenten tätig: Australien,
Belgien, Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Österreich und den
USA. Rocket Internet hält nach Reorganisationsschritten in Vorbereitung des
HelloFresh Börsengangs (hauptsächlich Heraufverschmelzung von
Minderheitenanteilen) 56,4% der Anteile der HelloFresh GmbH. Das geplante Angebot soll die Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
Stückaktien aus einer Kapitalerhöhung ('Erstplatzierung') und - im Hinblick
auf eine mögliche Mehrzuteilung - bestehende, auf den Inhaber lautende
Stückaktien aus dem Bestand von einem oder mehreren der derzeitigen
Aktionäre der HelloFresh AG (nach Umwandlung der HelloFresh GmbH in eine
Aktiengesellschaft) umfassen. Das Angebot wird, sofern durchgeführt, aus
einem erstmaligen öffentlichen Angebot in Deutschland und dem Großherzogtum
Luxemburg sowie Privatplatzierungen in bestimmten anderen Jurisdiktionen
außerhalb dieser Länder bestehen. Die HelloFresh GmbH beabsichtigt, heute
eine ausführlichen Pressemitteilung zu dem geplanten Börsengang zu
veröffentlichen. Disclaimer
Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf
Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse von HelloFresh und/oder der
Branche, in der HelloFresh tätig ist, enthalten. Zukunftsgerichtete
Aussagen betreffen zukünftige Umstände und Ergebnisse sowie andere
Aussagen, die keine historischen Tatsachen sind, und an Begriffen wie
'glauben', 'erwarten', 'prognostizieren', 'beabsichtigen', 'projizieren',
'planen', 'schätzen', 'zielen', 'vorhersagen', 'antizipieren', 'abzielen'
und ähnlichen Ausdrücken zu erkennen sind. Bei den in dieser Mitteilung
enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich Annahmen,
Meinungen und Ansichten von HelloFresh oder solchen, die aus Drittquellen
zitiert werden, handelt es sich um Meinungen und Prognosen, die ungewiss
und damit Risiken ausgesetzt sind. Die tatsächlichen Ereignisse können
wesentlich von der voraussichtlichen Entwicklung abweichen aufgrund von
verschiedenen Faktoren, einschließlich, ohne Einschränkung, Veränderungen
des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds, des speziellen wirtschaftlichen
Umfelds in den Märkten, in denen HelloFresh aktiv ist, Veränderungen des
Zinsniveaus, Veränderungen der Wettbewerbssituation, Veränderungen in
Gesetzen und Vorschriften, Umweltschäden, mögliche Auswirkungen von
Rechtsstreitigkeiten und Verfahren. Rocket Internet und HelloFresh
garantieren nicht, dass die den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser
Mitteilung zugrunde liegenden Annahmen fehlerfrei sind, und Rocket Internet
und HelloFresh übernehmen keine Verantwortung dafür, dass sich die in
dieser Mitteilung wiedergegebenen Meinungen in Zukunft als korrekt
erweisen, und Rocket Internet und HelloFresh übernehmen keine
Verpflichtung, die in dieser Mitteilung gemachten Aussagen unter
Berücksichtigung späterer Ereignisse zu aktualisieren. Die in dieser
Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag
ihrer Bekanntgabe Gültigkeit. Weder diese Mitteilung noch weitere Gespräche
hierüber mit irgendwelchen Empfängern dieser Mitteilung, implizieren unter
irgendwelchen Umständen, dass in den Angelegenheiten von HelloFresh seit
dem Datum dieser Mitteilung keine Änderungen eingetreten sind.
Infolgedessen lehnen Rocket Internet und HelloFresh jegliche Verpflichtung
ab, Erwartungen oder Einschätzungen von Empfängern zu prüfen, zu
aktualisieren oder zu bestätigen, oder eine Aktualisierung oder
Überarbeitung irgendeiner zukunftsgerichteten Aussage zu publizieren, um
den Inhalt dieser Mitteilung betreffende Ereignisse, die eintreten, oder
Umstände, die entstehen, zu reflektieren. Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der
HelloFresh AG (nach Umwandlung der HelloFresh GmbH in eine
Aktiengesellschaft) in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland
oder sonstigen Staaten dar. Die Wertpapiere der HelloFresh AG dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne
vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von
1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden
nicht unter dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten
Wertpapiere werden in die USA nur gemäß Rule 144A unter dem Securities Act
ausschließlich an 'Qualified Institutional Buyers' wie in Rule 144A
definiert verkauft. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt
ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden
Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich
angebotenen Wertpapiere der HelloFresh AG sollte nur auf der Grundlage des
Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach
Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
veröffentlicht werden und bei HelloFresh AG, Saarbrücker Straße 37A, 10405
Berlin, Deutschland, oder auf der Webseite der HelloFresh AG kostenfrei
erhältlich sein. In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es
richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter
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Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die 'Verordnung') fallen
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fallen ('high net worth companies', 'unincorporated associations' etc.)
(wobei diese Personen zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet werden).
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offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. 28.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------