Print
Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Anleihe 15.02.2016 08:35 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Rocket Internet SE: Quasi Ad hoc-Mitteilung nach § 19 Abs. 1 lit. c) der
allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr
an der Frankfurter Wertpapierbörse Rocket Internet beschließt bis zu EUR 150 Mio. für Rückkauf von
Wandelschuldverschreibungen zu verwenden Berlin, 15. Februar 2016 - Der Vorstand der Rocket Internet SE ('Rocket
Internet' oder 'Gesellschaft') hat am heutigen 15. Februar einen Rückkauf
von Wandelschuldverschreibungen beschlossen. Dabei sollen bis zu EUR 150
Mio. für ein Programm zum Rückkauf von der Gesellschaft begebener, nicht
nachrangiger, unbesicherter Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2022
(ISIN DE000A161KH4) (die 'Schuldverschreibungen') im Jahr 2016 verwendet
werden. Rückkäufe der Schuldverschreibungen unter dem Programm können ab
sofort erfolgen. Zurückgekaufte Schuldverschreibungen werden von der
Gesellschaft gehalten oder entwertet. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat
dem Rückkaufprogramm zugestimmt. Die erfolgreiche Veräußerung von La Nevera Roja, PizzaBo sowie anderen
nicht zum Kerngeschäft gehörenden Essenslieferdiensten Anfang Februar 2016
erhöhte die verfügbaren Eigenmittel von Rocket Internet und seinen
Portfoliounternehmen um EUR 125 Mio. Mit der Gründung des Rocket Internet
Capital Partners Fonds im Januar 2016 hat Rocket Internet zudem durch die
Zusagen von Drittinvestoren zur Mitfinanzierung neuer Investments die
eigene finanzielle Flexibilität erhöht. Daher beabsichtigt die
Gesellschaft, freie Mittel für den Rückkauf von Schuldverschreibungen zu
nutzen und gleichzeitig die Zinskosten für Schuldverschreibungen zu
reduzieren. Darüber hinaus reduziert ein Rückkauf der Schuldverschreibungen
das Verwässerungsrisiko der Aktionäre. Der Rückkauf der Schuldverschreibungen wird unter Einschaltung eines oder
mehrerer Kreditinstitute auf Basis von Vorgaben von Rocket Internet
durchgeführt. Der Rückkauf kann jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen
werden. Rocket Internet wird den Abschluss des Rückkaufprogramms bekannt
geben. Ende Kontakt Rocket Internet: T: +49 30 300 13 18 68
E: [email protected] Haftungsausschluss: Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen
basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des
Managements der Rocket Internet SE ('Rocket Internet') und beinhalten
bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können,
dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von
den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen
können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können
wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter
anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der
Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten,
Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen,
Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung
insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die Rocket Internet
betreffen, oder durch andere Faktoren. Rocket Internet übernimmt keine
Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren. 15.02.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------