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Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Anleihe
Ad-Hoc: Rocket Internet SE beschließt über Aufforderung an alle Anleihegläubiger, ihre Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 22. Juli 2022 zum Verkauf gegen Barzahlung anzubieten

11.07.2018 / 08:20 CET/CEST
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Ad-Hoc: Rocket Internet SE beschließt über Aufforderung an alle Anleihegläubiger, ihre Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 22. Juli 2022 zum Verkauf gegen Barzahlung anzubieten

Berlin, 11. Juli 2018 - Der Vorstand der Rocket Internet SE (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Inhaber der von Rocket Internet SE am 22. Juli 2015 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 22. Juli 2022, ISIN DE000A161KH4 (die "Schuldverschreibungen") mit einem ausstehenden Gesamtnennbetrag von ca. EUR 289 Millionen aufzufordern, Angebote zum Verkauf ihrer Schuldverschreibungen gegen Barzahlung im Rahmen eines sogenannten Reverse Bookbuilding Modified Dutch Auction Verfahrens abzugeben (die "Aufforderung").

Die Aufforderung richtet sich nur an Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig oder wohnhaft oder nicht sonst U.S. Personen (im Sinne von Regulation S des US Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung) sind, oder Personen, welche für oder zugunsten von solchen Personen handeln, oder an Personen in einer anderen Jurisdiktion, in welcher die Aufforderung oder die Teilnahme hieran nicht rechtswidrig wäre (jeweils ein "Zulässiger Inhaber").

Die Angebotsfrist wird voraussichtlich am 12. Juli 2018 um 17:45 Uhr (MESZ) enden. Der Rückerwerb wird voraussichtlich am 18. Juli 2018 abgewickelt.

Nach dem Ende der Angebotsfrist wird die Gesellschaft bekanntmachen, ob sie angebotene Schuldverschreibungen zu erwerben beabsichtigt oder nicht, und den Rückerwerbspreis (nach eigenem Ermessen der Gesellschaft festgelegt und in Prozent des Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen ausgedrückt, zu dem die Gesellschaft die Schuldverschreibungen zurückerwirbt).

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Option zur vorzeitigen Rückzahlung gemäß den Anleihebedingungen auszuüben und die Schuldverschreibungen zum Nominalbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, sofern nach dem Abschluss des Reverse Auction Prozesses der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen 15% oder weniger des ursprünglich ausgegeben Nennbetrags von EUR 550 Millionen darstellt.

Zudem hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das laufende Rückkaufprogramm für Schuldverschreibungen, das am 28. September 2017 beschlossen wurde, zu beenden.

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Kontakt:
Christian Lasch
Chief Compliance Officer
Tel: 01 62 / 10 49 35 7
E-Mail: [email protected]

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